Lehrgang 12.10.2020 bis 17.10.2020 / ausgebucht
Lehrgang 19.10.2020 bis 24.10.2020 / ausgebucht
In der Woche vom 12.10.2020 bis 17.10.2020 sowie 19.10.2020 bis 24.10.2020 führen wir einen Reitabzeichenlehrgang durch. Prüfungstag ist jeweils der letzte Lehrgangstag.
Folgende Reitabzeichen können in diesem Lehrgang abgelegt werden.
RA10 / RA09 / RA08 / RA07 / RA06 / Basispass / RA05 / RA04
Mindestteilnehmerzahl 5 Personen
Das Reitabzeichen 10 ist das einfachste Reitabzeichen. Es eignet sich für Anfänger und Einsteiger. Deshalb sind die Anforderungen noch nicht so hoch. Es wird an der Longe oder am Führzügel geritten. Außerdem müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen und beim Satteln und Trensen mithelfen.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
Reiten:
Stationsprüfungen:
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Beim Reitabzeichen 9 muss ohne Longe oder Führzügel geritten werden. Zusätzlich müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen, das Pferd richtig führen können und Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens besitzen.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
Reiten:
Stationsprüfungen:
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Das Reiten im leichten Sitz kommt als neue Herausforderung hinzu. Neben der Bodenarbeit – das sind Übungen im Umgang mit dem Pferd wie z. B. Führen - zeigen die Absolventen, dass sie sich mit Pferderassen, Farben, Abzeichen und dem Körperbau auskennen. Auch Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung sind ein Thema.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach
Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel
mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten
werden.
2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten
Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens
im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen
und Bodenricks.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich
erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit
verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände
auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und beim bergauf und bergab reiten
abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Beim Reitabzeichen 7 kommt das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks hinzu. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisung des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst. Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys
(einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten
Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E.
Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten im
leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann
zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten
Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im
Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und in verschiedenen Tempi
abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Beim Reitabzeichen 6 müssen erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert werden. In den Stationsprüfungen muss gezeigt werden, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung
an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei
Grundgangarten.
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über
Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen,
sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und
über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an
einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
3. Teilprüfung
Stationsprüfungen
Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das
Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht
sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd,
die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen
und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die
Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum
„Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist
aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen.
Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von
Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen
möchten.
Praktischer
Teil
- Annähern an ein Pferd
-
Führen und Vorführen (Vormustern)
-
Anbinden eines Pferdes
- Passieren
anderer Pferde
- Loslassen des
Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock
- Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz
- Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und
Trensen
- Pferdeverhalten erkennen
und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen
- Grundtechniken des Verladens eines Pferdes
- Box- und Paddockpflege
Theoretischer Teil
- Pferdeverhalten
-
artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Identifizieren von Pferden mittels Farbe,
Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
-
Grundlagen der Pferdegesundheit
-
Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände) abzulegen. Diese Reiterinnen und Reiter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Reitabzeichen 7 und 6 sein.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen
und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im
leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung
des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben
und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
Die Teilprüfung
Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung
Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen
Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse
E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen
des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie
ersetzt die Teilprüfung Springen.
_____________________________
Reitabzeichen 5 (Dressur)
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über
Bodenricks
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
_______________________________
Reitabzeichen 5
(Springen)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung
des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit
Standardanforderungen
2. Teilprüfung Dressur
Reiten
von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände) abzulegen.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen
und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
2. Teilprüfung Springen
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen
des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie
ersetzt die Teilprüfung Springen.
____________________________
Reitabzeichen 4 (Dressur)
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf
Trense gemäß Aufgabenheft
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz
und über Bodenricks
3. Teilprüfung
Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden.
_____________________________
Reitabzeichen 4
(Springen)
Was wird verlangt?
Die Prüfung
besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit
Standardanforderungen
2. Teilprüfung Dressur
Reiten
von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben.
Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer
der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten
wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die
Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die
Teilprüfung Springen.
Das Reitabzeichen 10 ist das einfachste Reitabzeichen. Es eignet sich für Anfänger und Einsteiger. Deshalb sind die Anforderungen noch nicht so hoch. Es wird an der Longe oder am Führzügel geritten. Außerdem müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen und beim Satteln und Trensen mithelfen.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
Reiten:
Stationsprüfungen:
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Beim Reitabzeichen 9 muss ohne Longe oder Führzügel geritten werden. Zusätzlich müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen, das Pferd richtig führen können und Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens besitzen.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
Reiten:
Stationsprüfungen:
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Das Reiten im leichten Sitz kommt als neue Herausforderung hinzu. Neben der Bodenarbeit – das sind Übungen im Umgang mit dem Pferd wie z. B. Führen - zeigen die Absolventen, dass sie sich mit Pferderassen, Farben, Abzeichen und dem Körperbau auskennen. Auch Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung sind ein Thema.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach
Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel
mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten
werden.
2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten
Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens
im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen
und Bodenricks.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich
erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit
verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände
auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und beim bergauf und bergab reiten
abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Beim Reitabzeichen 7 kommt das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks hinzu. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisung des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst. Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys
(einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten
Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E.
Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten im
leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann
zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten
Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im
Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und in verschiedenen Tempi
abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Beim Reitabzeichen 6 müssen erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert werden. In den Stationsprüfungen muss gezeigt werden, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung
an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei
Grundgangarten.
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über
Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen,
sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und
über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an
einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
3. Teilprüfung
Stationsprüfungen
Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man
die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das
Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht
sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd,
die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen
und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die
Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum
„Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist
aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen.
Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von
Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen
möchten.
Praktischer
Teil
- Annähern an ein Pferd
-
Führen und Vorführen (Vormustern)
-
Anbinden eines Pferdes
- Passieren
anderer Pferde
- Loslassen des
Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock
- Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz
- Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und
Trensen
- Pferdeverhalten erkennen
und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen
- Grundtechniken des Verladens eines Pferdes
- Box- und Paddockpflege
Theoretischer Teil
- Pferdeverhalten
-
artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Identifizieren von Pferden mittels Farbe,
Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
-
Grundlagen der Pferdegesundheit
-
Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände) abzulegen. Diese Reiterinnen und Reiter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Reitabzeichen 7 und 6 sein.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen
und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im
leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung
des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben
und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
Die Teilprüfung
Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung
Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen
Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse
E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen
des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie
ersetzt die Teilprüfung Springen.
_____________________________
Reitabzeichen 5 (Dressur)
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über
Bodenricks
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
_______________________________
Reitabzeichen 5
(Springen)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung
des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit
Standardanforderungen
2. Teilprüfung Dressur
Reiten
von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände) abzulegen.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen
und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
2. Teilprüfung Springen
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen
des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie
ersetzt die Teilprüfung Springen.
____________________________
Reitabzeichen 4 (Dressur)
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf
Trense gemäß Aufgabenheft
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz
und über Bodenricks
3. Teilprüfung
Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden.
_____________________________
Reitabzeichen 4
(Springen)
Was wird verlangt?
Die Prüfung
besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit
Standardanforderungen
2. Teilprüfung Dressur
Reiten
von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen
mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben.
Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer
der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten
wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die
Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die
Teilprüfung Springen.
RA10 |
|
100,00 EURO |
RA09 |
|
170,00 EURO |
RA08 |
|
170,00 EURO |
RA07 |
|
170,00 EURO |
RA06 |
|
250,00 EURO |
Basispass |
|
|
RA05 |
|
290,00 EURO |
RA04 |
|
290,00 EURO |